Die Konformitätsbewertung zur CE-Kennzeichnung von PSA der Kategorie III
erfordert:
- eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle
(Modul B, Anhang V)
Zusätzlich ist eines der folgenden Verfahren ebenfalls durch eine notifizierte
Stelle erforderlich:
- überwachte Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen in
Verbindung mit einer internen Fertigungskontrolle
(Modul C2, Anhang VII) oder
- Überwachung des Qualitätssicherungssystems des
Herstellers
(Modul D, Anhang VIII).